Wir bitten unsere Bürger, die Bäume und Sträucher auf dem eigenen Grundstück bis zum 01.03.2026 eigenverantwortlich zurückzuschneiden. Danach beginnt die Nist- und Brutzeit.
Sollte dies vom Grundstücksbesitzer nicht eigenständig bis 01.03.2026 erledigt worden sein, übernimmt das die Gemeinde Schneizlreuth und stellt hierzu eine Rechnung.
Vorgaben für Privatpersonen:
Privatpersonen müssen auch regelmäßig ihre Bäume kontrollieren
Kontrollen sollten festgehalten werden
Geeignete Maßnahmen durchführen oder durchführen lassen
Einhaltung des Lichtraumprofils (lichte Höhe)
=> Gehwege 2,50 m ab Grundstückgrenze
=> Straßen und Verkehrswege 4,50 m ab Grundstücksgrenze