Baumkontrolle - Vorgaben für Privatpersonen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Baumkontrolle - Vorgaben für Privatpersonen

Wir bitten unsere Bürger, die Bäume und Sträucher auf dem eigenen Grundstück bis zum 01.03.2026 eigenverantwortlich zurückzuschneiden. Danach beginnt die Nist- und Brutzeit.

Sollte dies vom Grundstücksbesitzer nicht eigenständig bis 01.03.2026 erledigt worden sein, übernimmt das die Gemeinde Schneizlreuth und stellt hierzu eine Rechnung.

Vorgaben für Privatpersonen:

  • Privatpersonen müssen auch regelmäßig ihre Bäume kontrollieren

  • Kontrollen sollten festgehalten werden

  • Geeignete Maßnahmen durchführen oder durchführen lassen

  • Einhaltung des Lichtraumprofils (lichte Höhe)

    => Gehwege 2,50 m ab Grundstückgrenze

    => Straßen und Verkehrswege 4,50 m ab Grundstücksgrenze